Unsere Lösung
Seit der Einführung des neuen Abrechnungsgesetzes darf unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen eine ZEV gegründet werden. Als Hauptzähler bleibt nach wie vor der abrechnungspflichtige MID-Zähler des Elektrizitätswerkes. In der Liegenschaft benötigen Sie weitere Energiezähler. Nur so lässt sich der effektiv bezogene Solarstrom pro Partei erheben. Bei den Energiezählern ist nicht nur die Auswahl gross, sondern auch die Qualitätsunterschiede. Unsere ECS Compact sind kostengünstig und für die Abrechnung der Wirkenergie bestens geeignet. Diese wurden bereits in zahlreichen ZEV-Projekten erfolgreich eingesetzt.