Spitzenleistung kann teuer werden
Die
Spitzenleistung, die ein Stromverbraucher (Industrie, Gewerbe oder Hotel
Betrieb) von seinem Energieversorgungsunternehmen
(EVU) bezieht, ist die maximal bezogene Leistung. Hierbei wird normalerweise jeweils über eine Viertelstunde gemessen, gemittelt,
verrechnet.
Wird die bestellte, bezogene Energie über eine Zeitdauer von 15 min überschritten, kommt der Leistungstarif zur Anwendung. Dieser wird schweizweit auf verschiedenste Arten verrechnet, aber eines haben sie gemeinsam: